KI-Kompetenz: Was die EU-KI-Verordnung von Unternehmen verlangt

Sven Haude ·

Dunkles Titelbild mit orangem Licht, einem Paragrafenzeichen aus Punkten und dem Schlagwort KI-Kompetenz, EU-KI-Verordnung

Die KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, im Englischen „AI Act“ genannt. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Den amtlichen Text finden Sie bei EUR-Lex, dem Rechtsportal der EU.

Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der KI-Verordnung. Er verlangt von Unternehmen, die KI einsetzen, dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten genug über KI wissen, um sie sinnvoll und sicher zu nutzen. Das betrifft auch diejenigen, die „nur“ ChatGPT, Copilot oder ähnliche Werkzeuge nutzen.

Zur KI-Kompetenz verpflichtet Artikel 4 der KI-Verordnung jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich einsetzt: Es muss die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten fördern. Seit dem 27. Juli 2026 gilt eine abgeschwächte Fassung. Ein bestimmtes Niveau müssen Sie nicht garantieren, erkennbare Maßnahmen wie Schulung, Regeln und Dokumentation aber ergreifen.

Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung genau?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Das gilt auch für andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.

Die ursprüngliche Fassung, die seit Februar 2025 galt, war strenger. Sie verlangte, nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, die die KI-Verordnung ändert, hat das geändert. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft.

Aus der Pflicht, ein Maß an Kompetenz sicherzustellen, wurde die Pflicht, KI-Kompetenz zu fördern. Sie müssen also nicht für jede Person ein bestimmtes Niveau garantieren. Sie müssen aber erkennbar etwas dafür tun.

Der Wortlaut nennt weder ein Format noch ein Zertifikat. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt von Ihrem Unternehmen ab. Sinnvoll ist, dass Ihr Team versteht, was die eingesetzten Werkzeuge können, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken entstehen.

Wen betrifft die Pflicht?

Jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich einsetzt. Die Größe spielt keine Rolle. Ein Handwerksbetrieb, der Angebote mit einem Sprachmodell schreibt, fällt ebenso darunter wie ein Konzern mit eigenen KI-Anwendungen.

So setzen Sie die Pflicht praktisch um

  1. Halten Sie fest, welche KI-Werkzeuge in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind und wer sie nutzt.
  2. Klären Sie den Bedarf je Rolle. Eine Vertriebsassistenz braucht anderes Wissen als ein Entwicklungsteam, das KI in Software einbaut.
  3. Üben Sie mit Aufgaben aus dem eigenen Arbeitsalltag. So bleibt das Wissen hängen.
  4. Legen Sie in einer kurzen Richtlinie fest, welche Daten in welche Werkzeuge dürfen.
  5. Halten Sie fest, wer wann geschult wurde. Das hilft, wenn eine Behörde oder ein Kunde nachfragt.

Quellen

Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) bei EUR-Lex, Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt und Artikel 4 der KI-Verordnung auf buzer.de.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Einzelfall mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Häufige Fragen

Wie oft muss geschult werden?

Der Wortlaut nennt keinen festen Rhythmus. Sinnvoll ist eine Auffrischung, sobald neue Werkzeuge hinzukommen oder sich die Nutzung ändert.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja, Artikel 4 der KI-Verordnung kennt keine Größengrenze. Kommission und Mitgliedstaaten sollen besonders kleine und mittlere Unternehmen unterstützen; die Kommission veröffentlicht dazu praktische Beispiele.

Seit wann gilt die Pflicht, und was hat sich geändert?

Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 hat den Wortlaut geändert und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Statt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, sollen Unternehmen sie fördern.

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